0 0
Mit Inkrafttreten des neuen Tabakerzeugnisgesetzes dürfen nikotinhaltige Flüssigkeiten nur in Flaschen mit einem Füllvolumen von maximal 10ml verkauft werden. Dies gilt auch für die im Selbstmischbereich notwendigen Basen.

Für das Anmischen von größeren nikotinhaltigen Gebinden kommen sogenannte Nikotinshots zur Anwendung. Diese werden mit nikotinfreier Base, für welche keine Beschränkung besteht, gemischt und so die gewünschte Nikotinstärke hergestellt.

In dieser Mischtabelle finden sie Anleitung, um die von Ihnen gewünschte Nikotinstärke herzustellen.

Filter:
(0 Kundenmeinungen)
34,90 € * 0.1 l | 349,00 €/l